Was bedeutet Akkreditierung?
Jeder EU-Bürger kann heute Waren und Dienstleistungen aus der ganzen Welt beziehen. Die Europäische Union mit ihren Mitgliedstaaten ist dabei für die Kontrolle von Qualität und Sicherheit der Produkte zum Schutz ihrer Bürger verantwortlich.
Der Verbraucherschutz ist ein wichtiges Ziel der EU, so dass die Kontrollen von staatlichen oder zugelassenen Konformitätsbewertungsstellen (Laboratorien, Inspektions- und Zertifizierungsstellen) durchgeführt werden.
Das Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit ist eines dieser Konformitätsbewertungsstellen (akkreditiertes Labor). Das Institut ist zugelassene Stelle für die Untersuchungen von Wasser und Desinfektionsmitteln. Akkreditierungsstellen überwachen unabhängig, dass das Institut zuverlässig, kompetent und nach allgemein gültigen Standards vergleichbar arbeitet.
Unsere Akkreditierungsstelle für den Bereich Wasser ist die AKS Hannover (www.aks-hannover.de). Für den Bereich Desinfektionsmittel wurde die Akkreditierung von der ZLG ausgesprochen (www.zlg.nrw.de). Die Dokumente zu den Akkreditierungsurkunden enthalten den Akkreditierungsumfang unseres Institutes.
Eine Akkreditierung ist nur für einen Zeitraum von 5 Jahren gültig und muss wiederholt werden (Reakkreditierung). Dieses hat den Sinn einer ständigen Verbesserung, ein grundlegendes Element des Qualitätsmanagements. Auch innerhalb der 5-Jahresfrist findet eine intensive Überwachung durch die Akkreditierungsstelle statt.
Eine Akkreditierung ist Voraussetzung für Wasseruntersuchungen nach TrinkwV 2001. Das LÖGD, zuständige Zulassungsstelle für das Land NRW veröffentlicht alle für Trinkwasseruntersuchungen zugelassene Laboratorien zusätzlich auf ihrer Web-Seite (www.loegd.nrw.de).
